vGA, Online-Plattformen, BMF-Schreiben zum Arbeitszimmer – Steuernachrichten Update 37/23

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# Steuernachrichten Update 37/23

## Fortentwicklung der Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Karl war Geschäftsführer einer GmbH, erhielt eine Versorgungsrente und wurde erneut zum Geschäftsführer bestellt. Das Finanzamt sah die zusätzliche Versorgungsrente als verdeckte Gewinnausschüttung, doch der BFH entschied anders. Die Summe von Rente und Gehalt durfte die letzten Aktivbezüge nicht übersteigen, um keine verdeckte Gewinnausschüttung zu haben.

## Umsatzsteuer für Leistungen von Influencern auf Onlineplattformen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die britische Finanzverwaltung zu Recht Umsatzsteuer auf sämtliche Zahlungen der Fans von Influencern auf Onlineplattformen wie Onlyfans erheben kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Influencern, B2B-Dienstleistungen für vergleichbare Plattformen anzubieten.

## Neues BMF-Schreiben zum häuslichen Arbeitszimmer

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde die Regelung für die betriebliche und berufliche Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer neu gefasst. Das Arbeitszimmer muss nun den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden, um steuerlich absetzbare Aufwendungen zu ermöglichen. Das BMF-Schreiben konkretisiert die Voraussetzungen für die Anwendung dieser neuen Regelung.

Das war’s für heute in den Steuernachrichten. Alles Gute und bleiben Sie gesund.

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